Zur Zeit nehme ich nur Patienten im Bereich Tierphysiotherapie und Tierosteopathie an !

 

 

Tierheilpraktik und klassische Veterinärhomöopathie

 

 

Zu dem Ersttermin gehört ein ausführliches Erstgespräch ebenso dazu, wie eine allgemeine gesundheitliche Untersuchung und Betrachtung der aktuellen physischen und psychischen Situation des Tieres.

Die Homöopathie als ganzheitliche Therapiemethode regt den Organismus zur Selbstheilung an und kann auch bei Verhaltensauffälligkeiten eingesetzt werden.

Wichtig hierbei ist eine genaue Beobachtung des Tieres und gezielte Befragung der Tierbesitzer ( Schilderung eines  normalen Tages- und Verhaltensablaufes), damit die Symptome der Wichtigkeit nach von mir hierarchisiert werden können. Denn dann steht am Ende der Auswertung ein Mittel, dass auf den Patienten individuell abgestimmt ist und den Organismus zur Selbstheilung fördern kann. Ich weise gerne daraufhin, dass Tiere als Patienten keinem Placeboeffekt unterliegen. Diesen führen Homöopathiekritiker in der Humanmedizin immer wieder an.

 

Hinweis: Sie erhalten bei mir KEINE homöopathischen Arzneimittel, sondern ein Rezept mit dem von mir repertorisierten Mittel.

 

Zu meiner Arbeit als Tierheilpraktikerin gehört auch der Umgang mit ängstlichen oder aggressiven Tieren. Scheuen Sie sich nicht bei einem "Problemfell" Kontakt mit mir aufzunehmen.

 

 

Oft benutze ich während der Behandlung am Tier  beruhigende Griffe aus der Tellington Touch Reihe. Hauptziele der Ttouch ist eine Aktivierung der Zellfunktionen ( verbesserte Wundheilung, Schmerzlinderung, lösen von Verspannungen)  und Berührungsängste zu nehmen.

Auch Akupressurpunkte werden von mir, wenn ich eine geeignete Indikation bemerke, gezielt eingesetzt, vorallem bei Steifheit, Schmerzen und Sensibilitätsstörungen im Bereich der Muskeln, Sehnen, Gelenke und Nervenbahnen.

 

 

 

  

Vor jeder neuen Sitzung mache ich mir einen Eindruck von der aktuellen körperlichen Situation, damit ich dementsprechend behandeln kann. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht §3 muss ich darauf hinweisen , dass es sich bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, um Verfahren der alternativen Medizin handelt, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.

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